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Entwurf einer neuen Satzung

Die aktuelle Satzung des Bürgervereins Dorf Rosenthal e.V. ist 2002 mit der Gründung des Vereins verabschiedet und zuletzt 2005 leicht verändert worden. Damals bestand der Verein aus 17 Mitgliedern. Als Satzungszweck zu Erlangung der Gemeinnützigkeit wurde aus dem Katalog der förderwürdigen Zwecke die Heimatpflege und Heimatkunde ausgewählt. Praktisch ging es darum, den seit 1975 jährlich stattfindenden Rosenthaler Herbstes zu organisieren und die Straßennutzung beim Bezirksamt zu beantragen. Das kann nur eine juristische Person wie ein Verein. Die 17 Gründungsmitglieder bildeten die Mitgliederversammlung und waren praktisch das Organisationskomitee für den Rosenthaler Herbst. Damit nicht eine kleine Minderheit die Satzung ändern konnte, wurde in der Satzung bestimmt, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder, also in dem Falle neun, anwesend sein müssen, um die Satzung ändern zu können. Diese Vorschrift gilt noch heute, obwohl der Verein inzwischen auf 120 Mitglieder angewachsen ist. Diese Vorschrift ist einer der Gründe, warum die Satzung dringend angepasst werden muss, wenn der Verein seine Handlungsfähigkeit in der Zukunft erhalten will. 

Wie begründet das ist, hat die letzte Jahreshauptversammlung am 27. März 2019 in der Gaststätte Einigkeit gezeigt. Denn von den 119 Mitgliedern hätten mindestens 61 anwesend sein und abstimmen müssen, um die Satzung ändern zu können. Im Laufe des Abends waren immerhin 54 Mitglieder gekommen. Aber weil einige früher gingen und andere später kamen, waren zur geplanten Abstimmung nur 50 Mitglieder im Saal. Aber auch die 54 hätten am Ende nicht gereicht, um die Beschlussfähigkeit für eine Satzungsänderung herzustellen. Das ist nun die zentrale Herausforderung für den Vorstand: Er muss eine beschlussfähige Versammlung für die Satzungsänderung einberufen.

Die Ziele und die Eckpunkte der neuen Satzung, die im Laufe des letzten Jahres von einer Satzungskommission erarbeitet worden war, vermitteln die folgenden Folien. 

 

 

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