Die Corona-Pandemie verändert die Bürgerbeteiligung

Die Beteiligung von Bürgern an Veränderungsprozessen in ihrem Wohnumfeld ist für den Bürgerverein Dorf Rosenthal e.V. ein wesentliches Ziel seiner Arbeit. So haben wir im Februar 2019 zusammen mit dem Bezirksamt Pankow mit Unterstützung aller Stadträte, des Bürgermeisters und des Vorsitzenden der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) eine Ortsteilkonferenz organisiert, wo einmal die Bürger zu Wort kommen sollten, um ihre Anliegen an die Verwaltung und die Parteien zu adressieren. Eine Veranstaltung ohne Abstand und ohne Maske. Dicht gedrängt standen die Bürger um Moderationswände und diskutierten. Ein Szenario, das mit den gegenwärtigen Corona-Regeln nicht mehr vereinbar ist. 

Der unmittelbare Gedankenaustausch in einer Versammlungen ist fast so etwas wie eine Grundbedingung unserer demokratischen Verfassung. Es ist nicht nur ein hohes Grundrecht. Es folgt daraus auch die Verpflichtung in § 32 BGB, wichtige Angelegen eines Vereins in  einer Versammlung zu entscheiden. 

Die Corona-Pandemie hat diese Norm in Frage gestellt. Und der Gesetzgeber hat am 27. März 2020 zugelassen, dass Entscheidungen auch in einer Online-Versammlung oder durch vorherige Stimmabgabe getroffen werden können. Am 30. Oktober wurde diese Ausnahmeregelung bis Ende 2021 verlängert. 

Es scheint, dass wir uns nun alle mit den technischen Möglichkeiten vertraut machen und in Betracht ziehen sollten, dass diese Formate auch nach dem Ende der Pandemie Bestand haben werden. 

Zu der Frage, womit wir in Zukunft rechnen sollten, hat Andreas Paust einen Aufsatz geschrieben und auf der Plattform buergergesellschaft.de veröffentlicht. 

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