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Neue Satzung 2024

Aufgrund rechtlicher Notwendigkeiten wurden am Text der Satzung aus dem Jahre 2020 umfangreiche Änderungen vorgenommen. Die neue Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 15.03.2024 angenommen und wird hier demnächst veröffentlicht.

Die Ziele und der Zweck des Vereins bleiben jedoch unverändert.

 


Rosenthal, im Juni 2020

Mit Schreiben vom 22. Juli 2020 hat uns das Amtsgericht Charlottenburg mitgeteilt, dass unsere neue Satzung mit Beschluss der Mitgliederversammlung im schriftlichen Verfahren mit Datum vom 3. Juni 2020 rechtskräftig eingetragen worden ist. 

Vor zwei Jahren hatte eine Satzungskommission angefangen, den Entwurf zu erarbeiten. Diesen Entwurf legte der Vorstand der Mitgliederversammlung 2019 vor. Er konnte jedoch nicht beschlossen werden, weil nicht genug Mitglieder gekommen waren. Von den 120 Mitgliedern kamen nur etwas über fünfzig, es hätten aber 60 sein müssen. Der Verein war seit der Gründung am 6. Mai 2002 von 17 auf 120 Mitglieder angewachsen, hatte diese Veränderung in der Satzung aber bisher nicht angepasst. Der zweite Anlauf für einen Satzungsbeschluss war dann für den 3. April 2020 geplant. Die Einladungen mit dem Satzungsentwurf waren schon verschickt, doch dann kam die Corona-Pandemie dazwischen und die Versammlung musste abgesagt werden. 

Immerhin hatte der Deutsche Bundestag am 27. März 2020 wegen der Corona-Pandemie beschlossen, die Anforderungen an die Beschlussfassung im Verein soweit zu lockern, dass eine körperliche Anwesenheit im gleichen Raum für einen Beschluss nicht mehr erforderlich war. So konnten wir die Satzung in einem schriftlichen Verfahren beschließen lassen. Es haben sich schließlich 76,1 Prozent aller Mitglieder an dem Beschluss beteiligt und der neuen Satzung mit 82,5 Prozent der Stimmen ihre Zustimmung erteilt. Am 8. Juni 2020 hat der Vorstand das amtliche Ergebnis festgestellt. Die neue Satzung trat am 05. Juni 2021 mit der Wahl des neuen Vorstandes in Kraft.

Der Hauptzweck des Vereins besteht weiterhin in der Pflege der Tradition des Dorfes, sprich der Organisation des Rosenthaler Herbstes. Dies wird verbunden mit der Förderung von Kunst und Kultur, sowie der Volksbildung zur Förderung des demokratischen Staatswesens und des bürgerschaftlichen Engagements. 

Mit der neuen Satzung haben wir weitere Formen der Mitgliedschaft eingeführt, nämlich Ehrenbürger und Fördermitglieder. Und der Vorstand kann sich um Arbeitsgruppenleiter erweitern, die Aufgaben im Sinne der Vereinszwecke übernehmen und dafür Arbeitsgruppen bilden. In diesem Sinne sind alle Rosenthalerinnen und Rosenthaler eingeladen, bei uns mitzuarbeiten und sich für das Dorf zu engagieren.

Die alte Satzung im Wortlaut

2020-06-03_Satzung-Dorf-Rosenthal

Satzung vom 3. Juni 2020